Die Ausgaben des IEF setzen sich aus dem Insolvenz-Entgelt, den Aufwendungen für gesetzliche Abgaben im Zusammenhang mit Insolvenzen, dem gesetzlichen Verwaltungsaufwand und den Kosten der IEF-Service GmbH sowie Förderungen zur betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen zusammen.
Der Hauptzweck des IEF ist die Existenzabsicherung der von Insolvenzen betroffenen ArbeitnehmerInnen und damit die Finanzierung des Insolvenz-Entgeltes.
Durch eine Insolvenz können auch die gesetzlichen Abgaben, die mit Löhnen und Gehältern in Zusammenhang stehen, nicht mehr geleistet werden (z.B. Sozialversicherung). Der IEF deckt folgende, nicht einbringliche Forderungen ab:
Der IEF ist nach § 4 Abs 1 IEF-Service GmbH-Gesetz verpflichtet, der GmbH den durch die gesetzliche Betriebspflicht ausgelösten Liquiditätsbedarf abzudecken. Diese Kosten der IEF-Service GmbH betragen gemessen an der Bilanzsumme des IEF etwa 1,4%.
Aus Mitteln des IEF werden Förderungen zur betrieblichen Ausbildung von Lehrlingen finanziert. Die Förderabwicklung – über Beihilfen an Lehrberechtigte – erfolgt über den Bund bzw. vom ihm beauftragte Institutionen. Nach § 13 e hat der IEF Mittel im Ausmaß der bei einem Zuschlag von 0,2 vH zu erzielenden jährlichen Einnahmen zur Verfügung zu stellen.
Wir stehen gerne für Fragen zur Verfügung.
Zum Kontakt...
IEF-Service GmbH
1150 Wien, Linke Wienzeile 246
Tel. +43 59 205
E-Mail: office@insolvenzentgelt.at
Suche | Sitemap | Impressum | Kontakt | Datenschutz | Barrierefreiheit | Corporate Governance | Amtssignatur
© IEF-Service GmbH