Die Einnahmen des IEF setzen sich aus dem Insolvenz-Entgelt-Sicherungs-Zuschlag, den Zuflüssen aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik und den Quoten-Rückflüssen aus den übergegangenen Forderungen zusammen. Zinsen aus Veranlagungen ergänzen die Einnahmen.
Den größten Teil der Finanzen des IEF machen die Beiträge der Arbeitgeber aus. Dabei handelt es sich um einen prozentuellen Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag – den Insolvenz-Entgeltsicherungsbeitrag (IESG-Beitrag). Die Höhe dieses Beitrages wird vom Bundesminister für Arbeit per Verordnung festgelegt. Seit 01.01.2022 beträgt der Zuschlagssatz 0,1%.
Für den IEF übernimmt unser Unternehmen auch die Bearbeitung jener Insolvenzfälle, in denen Forderungen von Arbeitnehmern auf den Fonds übergegangen sind. (siehe Forderungsbetreibung).
In der Stellung als Gläubiger in den Insolvenzverfahren hat der IEF Anspruch auf die Quotenzahlungen aus den Insolvenzverfahren. Durch ein professionelles Forderungsmanagement und das entsprechende Mahnwesen werden Zahlungseingänge und Fälligkeiten laufend überprüft und bei Rückständen sofort eingemahnt. Im Schnitt erzielt der IEF dadurch eine Rückflussquote von 15% (gemessen am ausbezahlten Insolvenz-Entgelt).
Zur Erfüllung seiner Verpflichtungen wurden dem IEF vom Bundesminister für Arbeit zusätzliche Mittel aus der Gebarung Arbeitsmarktpolitik zur Verfügung gestellt. Nach § 14 Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungs-Gesetz erhielt der IEF bis Ende 2021 41% der durch den Entfall der Versicherungsfreiheit der über 58jährigen Personen von der Arbeitslosenversicherung erzielten Mehreinnahmen.
Der IEF veranlagt freie, nicht benötigte Liquidität und erzielt so Zinseinnahmen, die wiederum zur Finanzierung der gesetzlichen Aufgaben aufgewandt werden.
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