Um Insolvenz-Entgelt zu erhalten, müssen Sie den dazu notwendigen Antrag auf Insolvenz-Entgelt mit den erforderlichen Standardunterlagen bei der IEF-Service GmbH einbringen. Sie können Ihren Antrag selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter stellen.
Hinweis: Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) mit Sitz bei den Arbeiterkammern steht Ihnen unentgeltlich für Beratung (auch über arbeitsrechtliche Fragen wie z. B. die Beendigung von Arbeitsverhältnissen) und Berechnung Ihrer Ansprüche zur Verfügung. Er kann alle notwendigen Verfahrensschritte sowohl bei der IEF-Service GmbH als auch beim Insolvenzgericht für Sie durchführen.
Bei der Bearbeitung eines Falles sind viele Schritte und Tätigkeiten notwendig. Um Ihnen darüber einen Überblick zu geben, sind hier die wichtigsten aufgelistet.
Ein Insolvenzbeschluss des Insolvenzgerichts liegt vor.
Im Falle einer Insolvenzeröffnung werden die Ansprüche mit dem gerichtlichen Formular „Forderungsanmeldung“ beim zuständigen Insolvenzgericht geltend gemacht.
Der Antrag wird bei der IEF-Service GmbH eingebracht. Die bei Gericht eingebrachte Forderungsanmeldung wird beigelegt.
Die Stellungnahme des Insolvenzverwalters bzw. Arbeitgebers langt bei der IEF-Service GmbH ein.
Die IEF-Service GmbH stellt im Falle von Kündigungsentschädigungen und Urlaubsersatzleistungen eine Anfrage an die zuständige Regionalgeschäftsstelle des AMS über allfälligen Bezug von Arbeitslosengeld.
Rückmeldung des AMS bei der IEF-Service GmbH.
Die IEF-Service GmbH erteilt für gesicherte Ansprüche einen Zuerkennungsbescheid sowie für nicht gesicherte Ansprüche einen Ablehnungsbescheid.
Auszahlung des Insolvenz-Entgelts für gesicherte Ansprüche.
Die IEF-Service GmbH erstellt einen Jahreslohnzettel über die zuerkannten Ansprüche und übermittelt diesen an das Finanzamt.
Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei der IEF-Service GmbH einzubringen. Bei Zurück- oder Abweisungsbeschlüssen ist der Antrag innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Gerichtsbeschlusses zu stellen.
Dabei ist das Antragsformular zu verwenden. Sie müssen Insolvenzforderungen unter Verwendung des gerichtlichen Formulars „Forderungsanmeldung“ auch beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden und diese Forderungsanmeldung dem Antrag auf Insolvenz-Entgelt beilegen. Mit dem Antrag sind auch alle notwendigen Unterlagen zu übermitteln.
Nach der Einbringung des Antrags wird dieser einem Prüfverfahren unterzogen. Dabei wird nicht nur der Insolvenzverwalter bzw. der Arbeitgeber um Stellungnahme ersucht, sondern der Anspruch auch umfassend anhand der Sach- und Rechtslage überprüft.
Sofern die Forderungen vom Insolvenzverwalter bzw. Arbeitgeber vorbehaltlos anerkannt wurden und auch die Prüftätigkeit der IEF-Service GmbH das Zurechtbestehen der Ansprüche ergeben hat, erfolgt anschließend die Zuerkennung und Auszahlung des Insolvenz-Entgeltes. Die Zuerkennung erfolgt mittels Bescheid. Die Auszahlung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto oder über Postanweisung.
Wichtig: Aufgrund der Dauer des Verfahrens ist mit einer (Teil-) Zahlung in den meisten Fällen binnen zwei bis drei Monate nach der Antragstellung zu rechnen. Wenn der Antrag vollständig mit allen Standardunterlagen eingebracht wird und der Insolvenzverwalter rasch ein Anerkenntnis abgibt, ist auch eine frühere Auszahlung möglich. Erfahrungsgemäß wird ein Großteil der Anträge längstens nach sechs Monaten zur Gänze erledigt.