Wie kommen Sie zu Ihrem Geld?

Um Insolvenz-Entgelt zu erhalten, müssen Sie den dazu notwendigen Antrag auf Insolvenz-Entgelt mit den erforderlichen Standardunterlagen bei der IEF-Service GmbH einbringen. Sie können Ihren Antrag selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter stellen.

Hinweis: Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) mit Sitz bei den Arbeiterkammern steht Ihnen unentgeltlich für Beratung (auch über arbeitsrechtliche Fragen wie z. B. die Beendigung von Arbeitsverhältnissen) und Berechnung Ihrer Ansprüche zur Verfügung. Er kann alle notwendigen Verfahrensschritte sowohl bei der IEF-Service GmbH als auch beim Insolvenzgericht für Sie durchführen.

Übersicht über den Ablauf

Bei der Bearbeitung eines Falles sind viele Schritte und Tätigkeiten notwendig. Um Ihnen darüber einen Überblick zu geben, sind hier die wichtigsten aufgelistet.

  • Vorbedingung

    Insolvenzeröffnung

    Ein Insolvenzbeschluss des Insolvenzgerichts liegt vor.

  • Forderungsanmeldung beim Insolvenzgericht

    Im Falle einer Insolvenzeröffnung werden die Ansprüche mit dem gerichtlichen Formular „Forderungsanmeldung“ beim zuständigen Insolvenzgericht geltend gemacht.

  • Antrag auf Insolvenz-Entgelt

    Der Antrag wird bei der IEF-Service GmbH eingebracht. Die bei Gericht eingebrachte Forderungsanmeldung wird beigelegt.

  • Start des Verfahrens

    IEF-Service GmbH bearbeitet den Fall

    • Insolvenzverwalter bzw. Arbeitgeber werden um Stellungnahme ersucht.
    • Anträge werden u.a. nach den arbeitsrechtlichen Bestimmungen und dem IESG geprüft.
    • Allfällig fehlende Unterlagen werden eingeholt.
    • Allfällig notwendige Einvernahmen von Antragstellern und/oder Zeugen werden durchgeführt.
  • Stellungnahmen

    Die Stellungnahme des Insolvenzverwalters bzw. Arbeitgebers langt bei der IEF-Service GmbH ein.

  • Anfrage beim AMS

    Die IEF-Service GmbH stellt im Falle von Kündigungsentschädigungen und Urlaubsersatzleistungen eine Anfrage an die zuständige Regionalgeschäftsstelle des AMS über allfälligen Bezug von Arbeitslosengeld.

  • Antwort des AMS

    Rückmeldung des AMS bei der IEF-Service GmbH.

  • Bescheid

    Erteilung des Bescheides

    Die IEF-Service GmbH erteilt für gesicherte Ansprüche einen Zuerkennungsbescheid sowie für nicht gesicherte Ansprüche einen Ablehnungsbescheid.

  • Auszahlung

    Auszahlung

    Auszahlung des Insolvenz-Entgelts für gesicherte Ansprüche.

  • Erstellung des Jahreslohnzettels

    Die IEF-Service GmbH erstellt einen Jahreslohnzettel über die zuerkannten Ansprüche und übermittelt diesen an das Finanzamt.

Weitere Erläuterungen

Der Antrag ist innerhalb von sechs Monaten nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens bei der IEF-Service GmbH einzubringen. Bei Zurück- oder Abweisungsbeschlüssen ist der Antrag innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Gerichtsbeschlusses zu stellen.

Dabei ist das Antragsformular zu verwenden. Sie müssen Insolvenzforderungen unter Verwendung des gerichtlichen Formulars „Forderungsanmeldung“ auch beim zuständigen Insolvenzgericht anmelden und diese Forderungsanmeldung dem Antrag auf Insolvenz-Entgelt beilegen. Mit dem Antrag sind auch alle notwendigen Unterlagen zu übermitteln.

Nach der Einbringung des Antrags wird dieser einem Prüfverfahren unterzogen. Dabei wird nicht nur der Insolvenzverwalter bzw. der Arbeitgeber um Stellungnahme ersucht, sondern der Anspruch auch umfassend anhand der Sach- und Rechtslage überprüft.

Sofern die Forderungen  vom Insolvenzverwalter bzw. Arbeitgeber vorbehaltlos anerkannt wurden und auch die Prüftätigkeit der IEF-Service GmbH das Zurechtbestehen der Ansprüche ergeben hat, erfolgt anschließend die Zuerkennung und Auszahlung des Insolvenz-Entgeltes. Die Zuerkennung erfolgt mittels Bescheid. Die Auszahlung erfolgt auf das im Antrag angegebene Konto oder über Postanweisung.

Wichtig: Aufgrund der Dauer des Verfahrens ist mit einer (Teil-) Zahlung in den meisten Fällen binnen zwei bis drei Monate nach der Antragstellung zu rechnen. Wenn der Antrag vollständig mit allen Standardunterlagen eingebracht wird und der Insolvenzverwalter rasch ein Anerkenntnis abgibt, ist auch eine frühere Auszahlung möglich. Erfahrungsgemäß wird ein Großteil der Anträge längstens nach sechs Monaten zur Gänze erledigt.