Unser Service

Sie haben noch offene Lohn- oder Gehaltsansprüche gegenüber Ihrem Arbeitgeber, über dessen Vermögen die Insolvenz eröffnet worden ist? Dann sind Sie bei uns richtig!

Wir – die IEF-Service GmbH – sind die zuständige staatliche Einrichtung zur Sicherung Ihrer Existenz bei Insolvenz Ihres Arbeitgebers. Bei uns erhalten Sie nicht nur Beratung und Information über Ihre Ansprüche und das Verfahren, wir bearbeiten auch Ihren Antrag auf Insolvenz-Entgelt und erkennen Ihnen gerechtfertigte Ansprüche zu.

Um Insolvenz-Entgelt zu erhalten, müssen Sie den dazu notwendigen Antrag auf Insolvenz-Entgelt mit den jeweils erforderlichen Standardunterlagen bei der IEF-Service GmbH einbringen. Sie können Ihren Antrag selbst oder durch einen bevollmächtigten Vertreter stellen.

Das Antragsformular kann online ausgefüllt und im Zuge der elektronischen Antragstellung direkt an die IEF-Service GmbH übermittelt werden. Hierfür ist eine elektronische Unterschrift mittels ID Austria erforderlich.

Sie können das Formular ausgefüllt als pdf-Datei auf Ihrem Computer abspeichern.

Sollten Sie das Formular unsigniert (ohne ID Austria) abgesendet haben, so werden Sie ersucht, das ausgedruckte Formular versehen mit Datum und Ihrer Unterschrift umgehend per Post, eingescannt per E–Mail oder per Fax an uns zu übermitteln.

Sie haben aber auch die Möglichkeit, bei jeder unserer Geschäftsstellen ein Blanko-Antragsformular in Papierform anzufordern, welches Sie dann händisch ausgefüllt und unterschrieben mit den erforderlichen Unterlagen per Post bei der zuständigen Geschäftsstelle einbringen können.

Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten kann dieses oder ein inhaltlich übereinstimmendes Formular auch telegrafisch, fernschriftlich, mit Telefax, im Wege automationsunterstützter Datenübertragung oder in jeder anderen technisch möglichen Weise übermittelt werden.

Wir weisen jedoch darauf hin, dass die E-Mail-Kommunikation keine sichere Kommunikationsform darstellt. Als sichere und nachweisbare Alternative bietet sich daher die Nutzung der elektronischen Zustelldienste an.

Ab dem Jahr 2020 wird das „Recht auf elektronischen Verkehr“ mit den Gerichten und Verwaltungsbehörden in den Angelegenheiten, die in Gesetzgebung Bundessache sind, eingeführt. Ab diesem Zeitpunkt sind daher, soweit dies beim Empfänger auch technisch möglich ist, bis auf wenige Ausnahmefälle, alle Zustellungen von der Behörde elektronisch vorzunehmen.

Für nachweisliche Zustellungen erfolgt diese elektronische Zustellung nur, wenn der Adressat – also Sie – als AntragstellerIn bei einem elektronischen Zustelldienst angemeldet ist.

Ein Hinweis zur ID Austria:

Die ID Austria ist Ihre persönliche Unterschrift im Internet. Sie ist der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt. Damit können Sie bei Ihrem nächsten Antrag auf den Postversand verzichten und diesen direkt und ohne weitere Aufwände über unser Online-Formular einbringen.

Service-Tipp:

Der Insolvenzschutzverband für ArbeitnehmerInnen (ISA) mit Sitz bei den Arbeiterkammern steht Ihnen unentgeltlich für Beratung (auch über arbeitsrechtliche Fragen wie z. B. die Beendigung von Arbeitsverhältnissen) und Berechnung Ihrer Ansprüche zur Verfügung. Er kann alle notwendigen Verfahrensschritte sowohl bei der IEF-Service GmbH als auch beim Insolvenzgericht für Sie durchführen.