Abweisungsbeschluss

Kurzform für einen Insolvenzabweisungsbeschluss mangels Vermögens. Dies bedeutet, dass der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens abgewiesen worden ist, da das Vermögen des Unternehmens so gering ist, dass nicht einmal die anfallenden Verfahrenskosten gedeckt sind.

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