Ausgleich bzw. Ausgleichsverfahren (bis 30.06.2010)

Das Ausgleichsverfahren (kurz: Ausgleich) ist ein gerichtliches Verfahren, mit welchem versucht wird, den Fortbestand eines überschuldeten Unternehmens zu gewährleisten.

Dieser Fortbestand soll dadurch sichergestellt sein, indem sich die Gläubiger darauf einigen, nur einen Teil ihrer Ausstände zu erhalten.

Der Arbeitergeber behält im Wesentlichen seine Verfügungsermächtigungen, ihm wird jedoch vom Insolvenzgericht ein Ausgleichsverwalter zur Seite gestellt.

An Stelle des Ausgleichs tritt ab dem 01.07.2010 das Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung.

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