Ausgleichsforderung (bis 30.06.2010)

Ist eine Forderung, welche im gerichtlichen Ausgleichsverfahren angemeldet wird und quotenmäßig (zum Teil) befriedigt wird.

Sie ist schon vor der Ausgleichseröffnung entstanden und weder bevorrechtet noch von der Geltendmachung im Ausgleichsverfahren ausgeschlossen (wie z.B. Zinsen ab Verfahrenseröffnung, Geldstrafen des Schuldners).

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