Bestreitung

Die in einem Insolvenzverfahren angemeldeten Forderungen können vom Insolvenzverwalter oder vom Arbeitgeber bestritten werden. Das bewirkt, dass hinsichtlich der bestrittenen Forderung kein Anspruch auf eine quotenmäßige Befriedigung besteht.

Gegen diese Bestreitung steht in einem gerichtlichen Insolvenzverfahren grundsätzlich das Rechtsmittel einer Klage auf Anerkenntnis zu.

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