Entgeltanspruch

Ist grundsätzlich jede Art von Leistung, die dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt wird. Darunter fallen vor allem:

Laufendes Entgelt (Lohn/Gehalt, Sonderzahlungen

Entgelt aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  1. Abfertigung („alt“ für Arbeitsverhältnisse, die nicht unter das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) fallen)
  2. Urlaubsersatzleistung
  3. Kündigungsentschädigung (als Schadenersatz aus einer „nicht ordungsgemäßen“ Beendigung – gebührt bei einem berechtigten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis, etwa wegen Vorenthaltung des Lohns, einer ungerechtfertigten Entlassung durch den Arbeitgeber, einer fristwidrigen Kündigung.
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