Ist grundsätzlich jede Art von Leistung, die dem Arbeitnehmer für die Zurverfügungstellung seiner Arbeitskraft gewährt wird. Darunter fallen vor allem:
Laufendes Entgelt (Lohn/Gehalt, Sonderzahlungen
Entgelt aus der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Abfertigung („alt“ für Arbeitsverhältnisse, die nicht unter das BMSVG (Betriebliches Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz) fallen)
- Urlaubsersatzleistung
- Kündigungsentschädigung (als Schadenersatz aus einer „nicht ordungsgemäßen“ Beendigung – gebührt bei einem berechtigten vorzeitigen Austritt des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis, etwa wegen Vorenthaltung des Lohns, einer ungerechtfertigten Entlassung durch den Arbeitgeber, einer fristwidrigen Kündigung.