Insolvenzverfahren

Der Begriff wird überwiegend als Überbegriff von Verfahren verwendet, welche die Vermögensverhältnisse von überschuldeten Unternehmen regeln (z.B. Konkurs, Sanierungsverfahren, Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung, Nichteröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels kostendeckenden Vermögens, bis 30.06.2010 auch der Ausgleich).

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