Jahreslohnzettel

Grundsätzlich ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle in Zusammenhang mit den geleisteten Lohnansprüchen bestehenden Daten (Bruttoforderung, Sozialversicherungsbeiträge, einbehaltene Lohnsteuer und Freibeträge) am Jahresende dem Finanzamt zu übermitteln.

Diese Pflicht besteht auch für das an die AntragstellerInnen ausbezahlte Insolvenz-Entgelt. Pro Quartal und zu Jahresbeginn wird von der IEF-Service GmbH ein Lohnzettel erstellt und an das Finanzamt übermittelt.

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