Konkurs - Voraussetzung

Es muss Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vorliegen und ein kostendeckendes Vermögen vorhanden sein, das zumindest die Anlaufkosten des Konkursverfahrens deckt. Es kommt dann zu einer Vernehmung des Gemeinschuldners in der Vernehmungstagsatzung (Verhandlung vor Gericht).

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