Die Möglichkeit eines Rechtsmittels bedeutet, dass eine staatliche Entscheidung überprüft werden kann.
Hinsichtlich eines abweisenden Bescheides der IEF-Service GmbH steht das Rechtsmittel der Klage zu. Diese ist binnen vier Wochen ab Bescheidzustellung bei dem Landesgericht, das das Insolvenzverfahren eröffnet hat, beim Arbeitsgericht (Achtung: in Wien beim Arbeits- und Sozialgericht Wien!) einzubringen.