Sanierungsplan

Der Sanierungsplan ersetzt im neuen Insolvenzrecht den "alten" Zwangsausgleich. Durch Bezahlung einer Quote erlangt der Schuldner eine Restschuldbefreiung. Die Mindestquote beträgt im Sanierungsverfahren 20% – bei Eigenverwaltung 30% – der festgestellten Insolvenzforderung.

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