Das Insolvenzverfahren ist als Sanierungsverfahren zu bezeichnen, wenn der Schuldner seinem Insolvenzantrag einen zulässigen Sanierungsplan anschließt und dessen Annahme beantragt.
Das Insolvenzverfahren ist als Sanierungsverfahren zu bezeichnen, wenn der Schuldner seinem Insolvenzantrag einen zulässigen Sanierungsplan anschließt und dessen Annahme beantragt.
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