Sanierungsverfahren mit Eigenverwaltung

Legt der Schuldner seinem Antrag auf Eröffnung eines Sanierungsverfahrens (neben einem zulässigen Sanierungsplan) weitere Unterlagen bei (Finanzplan, Status, usw.) kann er unter Aufsicht eines Sanierungsverwalters weiterhin über sein Vermögen frei verfügen.

Zurück