Sanierungsverwalter

Der im Sanierungsverfahren gerichtlich bestellte Sanierungsverwalter hat die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu überprüfen und führt die Geschäfte des schuldnerischen Unternehmens für die Dauer des Verfahrens.

Im eigenverwalteten Sanierungsverfahren hat er die wirtschaftliche Lage des Schuldners zu überprüfen so wie dessen Geschäftsführung zu überwachen.

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