Beim Zahlungsplan handelt es sich um einen Sanierungsplan ohne Mindestquote. Der Antrag auf einen Zahlungsplan kann entweder gemeinsam mit dem Insolvenzantrag oder im Laufe des Insolvenzverfahrens gestellt werden.
Beim Zahlungsplan handelt es sich um einen Sanierungsplan ohne Mindestquote. Der Antrag auf einen Zahlungsplan kann entweder gemeinsam mit dem Insolvenzantrag oder im Laufe des Insolvenzverfahrens gestellt werden.
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