Zahlungsunfähigkeit

Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn fällige Zahlungen nicht mehr geleistet werden können. Fällig ist eine Zahlung zu dem Zeitpunkt, in dem der Schuldner die Geldleistung erfüllen soll. Schuldet jemand die Bezahlung einer Rechnung, so tritt deren Fälligkeit erst zu einem von beiden Parteien (Käufer und Verkäufer) vereinbarten Termin ein. Wurde zum Beispiel eine Ratenvereinbarung getroffen, ist die Zahlung erst mit dem Termin der letzten Rate in vollem Ausmaß fällig.

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