Zurückweisungsbeschluss

Ist die Kurzform für den Beschluss über Zurückweisung eines Antrages auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Diesen Beschluss hat ein Gericht insbesondere dann zu fällen, wenn kein Unternehmen mehr in Österreich betrieben wird und auch keine Vermögenswerte eines ehemaligen Unternehmens vorhanden sind.

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