Zwangsausgeleich (bis 30.06.2010)

Der Zwangsausgleich ist ein Sanierungsinstrument während eines laufenden Konkursverfahrens. Ein Antrag auf Zwangsausgleich kann nur durch den Gemeinschuldner eingebracht werden. Er bedarf weiters der Zustimmung der Gläubigermehrheit.

 Der Zwangsausgleich wird ab 01.07.2010 durch den Sanierungsplan ersetzt.

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