Die Ausgaben des IEF setzen sich aus dem Insolvenz-Entgelt, den Aufwendungen für gesetzliche Abgaben im Zusammenhang mit Insolvenzen, dem gesetzlichen Verwaltungsaufwand und den Kosten der IEF-Service GmbH zusammen.
Der Hauptzweck des IEF ist die Existenzabsicherung der von Insolvenzen betroffenen ArbeitnehmerInnen und damit die Finanzierung des Insolvenz-Entgeltes.
Durch eine Insolvenz können auch die gesetzlichen Abgaben, die mit Löhnen und Gehältern in Zusammenhang stehen, nicht mehr geleistet werden (z.B. Sozialversicherung). Der IEF deckt folgende, nicht einbringliche Forderungen ab:
Der IEF ist nach § 4 Abs 1 IEF-Service GmbH-Gesetz verpflichtet, der GmbH den durch die gesetzliche Betriebspflicht ausgelösten Liquiditätsbedarf abzudecken. Diese Kosten der IEF-Service GmbH betragen gemessen an der Bilanzsumme des IEF etwa 1,4%.