Zur Sicherung der Ansprüche von Beschäftigten im Fall der Insolvenz des Arbeitgebers wurde 1978 das Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) geschaffen und der Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) eingerichtet. Die Verwaltung des IEF erfolgt seit 2001 über die eigens eingerichtete IEF-Service GmbH.
Der IEF besitzt nach § 13 Abs 1 IESG Rechtspersönlichkeit und wird durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft vertreten. Dieser hat mit dem IEF-Service GmbH-Gesetz die IEF-Service GmbH mit der Vertretung und Verwaltung des IEF beauftragt.
Das IEF-Service GmbH-Gesetz weist unserem Unternehmen drei große Aufgabenbereiche zu. Für diese Aufgaben obliegt unserem Unternehmen eine gesetzliche Betriebspflicht:
Zu den Aufgaben der Fondsverwaltung im engeren Sinn gehören
Die Aufgaben der Fondsverwaltung werden im Bereich Fondsmanagement wahrgenommen.
Die Einnahmen des IEF setzen sich aus dem Insolvenz-Entgelt-Sicherungs-Zuschlag und den Quoten-Rückflüssen aus den übergegangenen Forderungen zusammen. Zinsen aus Veranlagungen ergänzen die Einnahmen.
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Die Ausgaben des IEF setzen sich aus dem Insolvenz-Entgelt, den Aufwendungen für gesetzliche Abgaben im Zusammenhang mit Insolvenzen, dem gesetzlichen Verwaltungsaufwand und den Kosten der IEF-Service GmbH zusammen.
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