Der Bereich Entgeltsicherung ist für die hoheitlichen Aufgaben der IEF-Service GmbH, die Prüfung und Beurteilung von Anträgen auf Insolvenz-Entgelt, und somit für die Existenzsicherung von durch die Insolvenz ihrer ArbeitgeberInnen betroffenen ArbeitnehmerInnen und ihrer Angehörigen zuständig.
Daraus ergibt sich für uns der gesetzliche Auftrag, dass ArbeitnehmerInnen alle Ansprüche (vordringlich die existenzsichernden), welche ihnen auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen gebühren, so rasch als möglich zuzuerkennen sind. Die Bearbeitung erfolgt naturgemäß unter den beiden ständigen Spannungsfeldern „Richtigkeit“ und „Raschheit“. In diesem Sinne arbeiten wir beständig an der Beschleunigung der Verfahren unter Beibehaltung der bisherigen Entscheidungsqualität.
Neben der Leitung und Stellvertretung besteht der Bereich Entgeltsicherung aus sieben organisatorischen Einheiten. Hiervon sind sechs Geschäftsstellen in ganz Österreich für den Vollzug des IESG zuständig, während das Referat Großinsolvenzen-Sozialmissbrauchsbekämpfung als Auslastungsäquivalent, insbesondere bei größeren Insolvenzen und Scheinunternehmen, tätig wird.
Zuständigkeiten: