Der Bereich Fondsmanagement hat die mittels Bescheid zugesprochenen Insolvenz-Entgelte, die damit per Legalzession nach § 11 IESG als Forderungen auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) übergehen, zu betreiben.
Zuständigkeiten:
Neben der Leitung und Stellvertretung ist, über die oben genannten Aufgaben, auch noch das Rechnungswesen der GmbH und des Insolvenz-Entgelt-Fonds im Fondsmanagement angesiedelt.