Die IEF-Service GmbH vollzieht Aufgaben auf dem Gebiet der Insolvenz-Entgeltsicherung nach den Bestimmungen des Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetzes (IESG) und des IEF-Service-GmbH-Gesetzes (IEFG).
Derzeit sind bei der IEF-Service GmbH rund 145 MitarbeiterInnen bundesweit an sechs Standorten beschäftigt.
Die Vertretung des Eigentümers (der Republik Österreich) wird nun durch den Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft wahrgenommen.
Die Vertretung des Eigentümers (der Republik Österreich) wird nun durch den Bundesminister für Arbeit wahrgenommen.
Die Vertretung des Eigentümers (der Republik Österreich) wird nun durch die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend wahrgenommen.
Die IEF-Service GmbH wird zum zweiten Mal von der Initiative „Taten statt Worte“ als frauen- und familienfreundlichster Betrieb Wiens (Kategorie „öffentliche Betriebe“) ausgezeichnet.
Die Vertretung des Eigentümers (der Republik Österreich) wird nun durch den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz wahrgenommen.
Namensänderung der Gesellschaft in IEF-Service GmbH, nachdem es auch nach 30 Jahren noch Probleme beim Verständnis des Begriffes „Insolvenz-Ausfallgeld“ und der Abkürzung „IAF“ gab. Aufgrund einer gesetzlichen Regelung wird u.a. das Insolvenz-Ausfallgeld in Insolvenz-Entgelt, der Insolvenz-Ausfallgeld-Fonds in Insolvenz-Entgelt-Fonds und die IAF-Service GmbH in IEF-Service GmbH umbenannt.
Die IAF-Service GmbH wird von der Initiative „Taten statt Worte“ als frauen- und familienfreundlichster Betrieb Wiens (Kategorie „öffentliche Betriebe“) ausgezeichnet.
Der gesamte Bereich der Insolvenz-Entgeltsicherung wird ausgegliedert und der per Gesetz eingerichteten IEF-Service GmbH (damals noch IAF-Service GmbH) übertragen. Die Vertretung des Eigentümers (der Republik Österreich) wird durch den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit wahrgenommen.
Mit der Ausgliederung ging eine Konzentration auf neun Standorte einher. Die zum Ausgliederungszeitpunkt mit dem Vollzug befassten MitarbeiterInnen wurden im Sinne der Kontinuität und Erhaltung des Know-how weitestgehend übernommen.
Die IEF-Service GmbH besorgt seit ihrer Einrichtung zusätzlich zu den bis dahin bei den Bundessozialämtern vollzogenen Aufgaben der Insolvenz-Entgeltsicherung auch solche, die davor beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit angesiedelt waren (Fondsverwaltung). In weiterer Folge wurden weitere Aufgaben übernommen, die bis dahin beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (Buchhaltung) und bei der Finanzprokuratur (Mahnwesen) angesiedelt waren.
Die Insolvenz-Entgeltsicherung wird an die Bundesämter für Soziales und Behindertenwesen (Bundessozialämter) übertragen, wobei die mit der Materie bis dahin bereits befassten MitarbeiterInnen aus den Arbeitsämtern übernommen wurden.
Die Insolvenz-Entgeltsicherung (das ist die Ausfallshaftung vor allem für ArbeitnehmerInnen anlässlich einer Insolvenz ihres Arbeitgebers) wird in Österreich eingeführt und zu dieser Zeit von den Arbeitsämtern an 16 Standorten vollzogen. Die erste Auszahlung von Insolvenz-Entgelt fand im selben Jahr statt.