Die Betreibung der nach § 11 Abs 1 IESG auf den Insolvenz-Entgelt-Fonds übergegangenen Forderungen erfolgt innerhalb der IEF-Service GmbH im Bereich Fondsmanagement. Hierzu gehören die Überwachung der Quoteneingänge von Insolvenz- und Masseforderungen sowie die Wahrnehmung von Haftungen.
Masseforderungen sind – mit Ausnahme eingetretener Masseunzulänglichkeit – bei Fälligkeit unabhängig vom Verfahrensstand unverzüglich zu bezahlen. Das Fondsmanagement wird Sie daher kontaktieren, falls übergegangene Masseforderungen trotz Fälligkeit nicht entrichtet wurden.
Die Betreibung von Insolvenzforderungen ist abhängig von der Art des Insolvenzverfahrens:
Dem Fondsmanagement obliegt weiters die Hereinbringung von Ansprüchen gegenüber Dritten (z.B. unbeschränkt Haftende, Betriebsübernehmer gemäß AVRAG, strafrechtlich verurteilte Arbeitgeber oder Organe, Bürgen, Insolvenzverwalter).
(siehe FAQ)