Hinweisgebersystem

Bestrebt, richtig zu handeln

Die IEF-Service GmbH steht für eine offene und ehrliche Unternehmenskultur sowie für ein hohes Maß an Integrität. Wir legen größten Wert darauf, dass die unternehmensweiten ethischen Standards für Respekt, Achtung, Wertschätzung und Sicherheit eingehalten und vor allem von den Mitarbeiter:innen der IEF-Service GmbH gelebt werden.

Das Hinweisgebersystem der IEF-Service GmbH

Whistleblowing – oder die Meldung von Missständen – bietet jedem die Möglichkeit, einen Verdacht auf schwerwiegendes Fehlverhalten zu melden. Unser Hinweisgebersystem ist ein Frühwarnsystem zur Risikominimierung. Dieses System ist ein wichtiges Instrument, um hohe unternehmensethische Werte zu bewahren und das Vertrauen unserer Kund:innen und Mitarbeiter:innen sowie der Öffentlichkeit zu erhalten. Aus diesem Grund ist auch eine anonyme Hinweisabgabe möglich.

Was soll ich über das Hinweisgebersystem melden?

Das Hinweisgebersystem kann genutzt werden, wenn Ihnen Hinweise zu folgenden Bereichen bekannt werden (vgl. § 3 HSchG), die im Zusammenhang mit der IEF-Service GmbH stehen:

  • Öffentliches Auftragswesen
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
  • Produktsicherheit und -konformität
  • Verkehrssicherheit 
  • Umweltschutz, Strahlenschutz und nukleare Sicherheit
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz
  • Öffentliche Gesundheit
  • Verbraucherschutz
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen 
  • Strafbare Verletzungen der Amtspflicht, Korruption und verwandte strafbare Handlungen (§§ 302 bis 309 StGB)

           o Missbrauch der Amtsgewalt 
           o Fahrlässige Verletzung der Freiheit der Person oder des Hausrechts
           o Bestechlichkeit
           o Vorteilsannahme und Vorteilsannahme zur Beeinflussung
           o Bestechung
           o Vorteilszuwendung und Vorteilszuwendung zur Beeinflussung
           o Verbotene Intervention
           o Geschenkannahme und Bestechung von Bediensteten oder Beauftragten 

  • Rechtsverletzungen zum Nachteil der finanziellen Interessen der Europäischen Union
  • Verletzungen europäischen Wettbewerbs- und Beihilfevorschriften 
  • Verletzungen von Körperschaftsteuervorschriften oder bezugnehmend auf Vereinbarungen, die darauf abzielen, sich einen steuerlichen Vorteil zu verschaffen, der dem Ziel oder dem Zweck des Körperschaftsteuerrechts zuwiderläuft

 

Sie müssen keine Beweise für Ihren Verdacht vorlegen. Bitte beachten Sie jedoch, dass eine missbräuchliche Verwendung des Hinweisgebersystems auch rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

 

Falls Sie von einer Insolvenz betroffen sind und einen Antrag auf Insolvenzentgelt stellen möchten, so kontaktieren Sie uns dafür bitte über das dafür vorgesehene Online-Antragsformular auf der Website der IEF-Service GmbH.

Wenn Sie bereits Antragsteller:in sind und Fragen zum Insolvenzentgelt haben, finden Sie Informationen in den FAQ auf der Website der IEF-Service GmbH.

Wenn Sie ein:e Schuldner:in bzw. Involvenzverwalter:in sind und Fragen zum Thema Forderungsbetreibung haben, so kontaktieren Sie bitte das Fondsmanagement (E-Mail: office.fm@insolvenzentgelt.at; Telefon: +43 59 205 DW 2402).

 

Der Zugang zum Hinweisgebersystem befindet sich im Intranet der IEF-Service GmbH.

Sie haben auch die Möglichkeit, sich direkt an den externen Meldekanal beim Bundesamt für Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung zu wenden.