Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Zeugen 06, 07, 08, 09, 11, 14, 16, 22, 28 7 Jahre gem. § 19 IEFG Antragsteller/in, Parteienvertreter/in, Hauptverband der Sozialversicherungsträger, Zeugen Sprache [...] Gläubigerschutzverbände 08 Finanzamt 22 Zeuge 09 Gerichte 23 Sozialministeriumsservice 10 Sozialversicherungsträger 24 Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs 11 Sicherheitsbehörden (im Anlassfall) 25 [...] gener Daten Vorname akademischer Titel Geschlecht Geburtsdatum Anschrift Telefonnummer Sozialversicherungsnummer Lichtbild Informationen_für_ZeugInnen Seite 2 von 3 Empfänger Frist für die Löschung Da
Gläubigerschutzverbände 08 Finanzamt 22 Zeuge 09 Gerichte 23 Sozialministeriumsservice 10 Sozialversicherungsträger 24 Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs 11 Sicherheitsbehörden (im Anlassfall) 25 [...] 27, 28 7 Jahre gem. § 19 IEFG Antragsteller/in, Parteienvertreter/in, Hauptverband der Sozialversicherungsträger 01, 02, 05, 06, 08, 09, 10, 11, 13, 14, 16, 18, 22, 28 7 Jahre gem. § 19 IEFG Antragsteller/in [...] 06, 07, 08, 09, 10, 11, 13, 16, 18, 23, 27, 28 7 Jahre gem. § 19 IEFG Hauptverband der Sozialversicherungsträger, ZMR, Gerichte, Notar 06, 09 ,11, 16, 20, 22, 28 7 Jahre gem. § 19 IEFG Antragsteller/in
jeweiligen Jahres gem. § 108a des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes (ASVG) vervielfacht wird. Einhebungsvergütung: Die den Sozialversicherungsträgern in Zusammenhang mit der Einhebung und Weiterleitung [...] und Pensionsversicherung, und die Mitarbeiter-Vorsorgekassenbeiträge an die zuständigen Sozialversicherungsträger. Es wird der tatsächliche Ausfall der Krankenkassen aufgrund einer Insolvenz abgedeckt.
für Finanzen, Sozialversicherungsträger, BUAK, Sicherheitsbehörden 01, 02, 03, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 13, 14, 15, 16, 20, 21, 22, 23, 28 7 Jahre gem. § 19 IEFG Sozialversicherungsträger, BUAK, Gerichte [...] Gläubigerschutzverbände 08 Finanzamt 22 Zeuge 09 Gerichte 23 Sozialministeriumsservice 10 Sozialversicherungsträger 24 Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs 11 Sicherheitsbehörden (im Anlassfall) 25
Gläubigerschutzverbände 08 Finanzamt 22 Zeuge 09 Gerichte 23 Sozialministeriumsservice 10 Sozialversicherungsträger 24 Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs 11 Sicherheitsbehörden (im Anlassfall) 25 [...] 08, 09, 10, 11, 13, 14, 16, 18, 22, 28 7 Jahre gem. § 19 IEFG Antragsteller/in, Zeugen, Sozialversicherungsträger, Bundesministerium für Finanzen 01, 02, 03, 04, 05, 06, 07, 08, 09, 10, 11, 12, 13, 14,
Unternehmen, das den Insolvenz-Entgelt-Fonds nach außen vertritt. IESG-BEITRAG Ist ein Teil der Sozialversicherungsabgaben, welcher vom Arbeitgeber zu bezahlen ist und der Finanzierung des Insolvenz-Entgelt-Fonds [...] Insolvenz-Entgelt unterliegt einer gesonderten Besteuerung. Nachdem vom Bruttolohn die Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden, wird eine vorläufige pauschale Lohnsteuer von 15% einbehalten. Unter [...] Zusammenhang mit den geleisteten Lohnan- sprüchen bestehenden Daten (Bruttoforderung, Sozialversicherungsbeiträge, einbehaltene Lohn- steuer und Freibeträge) am Jahresende dem Finanzamt zu übermitteln
Unternehmen ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und das Dienstverhältnis dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterliegt. Auch ein Beschluss auf Ablehnung der Insolvenzeröffnung bzw. Zurückweisung [...] Antrag anzugeben? Im Antrag sind die Entgeltansprüche folgendermaßen anzugeben: Bruttobetrag Sozialversicherungsbeitrag des Arbeitnehmers Lohnsteuer (ACHTUNG: besondere Insolvenzsteuer) Nettobetrag Wo muss ich
Gläubigerschutzverbände 08 Finanzamt 22 Zeuge 09 Gerichte 23 Sozialministeriumsservice 10 Sozialversicherungsträger 24 Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs 11 Sicherheitsbehörden (im Anlassfall) 25
Beiträge der Arbeitgeber aus. Dabei handelt es sich um einen prozentuellen Zuschlag zum Arbeitslosenversicherungsbeitrag – den Insolvenz-Entgeltsicherungsbeitrag (IESG-Beitrag). Die Höhe dieses Beitrages wird
Arbeitgebers ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und das Dienstverhältnis dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) unterliegt. Auch ein Beschluss auf Ablehnung der Insolvenzeröffnung bzw. Zurückweisung
Gläubigerschutzverbände 08 Finanzamt 22 Zeuge 09 Gerichte 23 Sozialministeriumsservice 10 Sozialversicherungsträger 24 Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs 11 Sicherheitsbehörden (im Anlassfall) 25
Werkverträgen Ansprüche von arbeitnehmerähnlichen Personen, welche nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz (GSVG) versichert sind Ansprüche aus einem Dienstverhältnis zum Bund, zu einem Bundesland
Gläubigerschutzverbände 08 Finanzamt 22 Zeuge 09 Gerichte 23 Sozialministeriumsservice 10 Sozialversicherungsträger 24 Banken zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs 11 Sicherheitsbehörden (im Anlassfall) 25
Forderungen möglichst genau und detailliert bekannt- zugeben, d.h. auch die Bruttoansprüche, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer und all- fällige hierauf geleistete Teilzahlungen müssen angegeben werden
Forderungen möglichst genau und detailliert bekannt- zugeben, d.h. auch die Bruttoansprüche, Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer und all- fällige hierauf geleistete Teilzahlungen müssen angegeben werden
hereingebrachten Quote. Ferner werden auch die vom IEF nach den §§ 13a, b und d IESG den Sozialversicherungsträgern zu ersetzenden Dienstnehmer-Beitragsanteile geltend gemacht. Sonstige Fragen Was haben